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Qualifizierungschancengesetz

Qualifizierungschancengesetz: Weiterbildung in Arbeit

Mit dem Qualifizierungschancengesetz (Gesetz zur Stรคrkung der Chancen fรผr Qualifizierung und fรผr mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung) wird die Chance auf Weiterbildung an die Anforderungen der Digitalisierung angepasst.

Details zum Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz erรถffnet Mรถglichkeiten der Weiterbildungsfรถrderung, die bis dahin nur einem eingeschrรคnkten Personenkreis zur Verfรผgung standen. Vielen Unternehmen steht nun der Zugang zu einer flexiblen, finanziellen Untersรผtzung der Weiterbildung ihrer Beschรคftigten zu.

Wie bisher werden auch die Weiterbildungskosten von Geringqualifizierten und รคlteren Menschen รผbernommen. Neu ist, dass auch Weiterbildungen fรผr alle Beschรคftigten bezahlt werden kรถnnen, deren berufliche Tรคtigkeiten durch Technologien ersetzt oder vom Strukturwandel bedroht werden. Unabhรคngig vom Alter oder von anderen Faktoren.

Das Gesetz unterteilt die Betriebe in verschiedene GrรถรŸenordnungen von bis 10, bis 250, bis 2.500 und ab 2500 Beschรคftigte. Dabei wird der Zuschuss immer geringer, je grรถรŸer das Unternehmen ist. Neu ist, dass selbst Unternehmen mit รผber 2.500 Beschรคftigten zukรผnftig Weiterbildungsfรถrderung bekommen kรถnnen.

Die grรถรŸte Fรถrderung gibt es fรผr Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschรคftigten. So kann die Arbeitsagentur die kompletten Weiterbildungskosten รผbernehmen und zusรคtzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Hรถhe von bis zu 75 Prozent fรผr die Zeiten zahlen, in denen der Mitarbeiter an der QualifizierungsmaรŸnahme teilgenommen und nicht gearbeitet hat. Kleine und mittlere Unternehmen mit 10 bis 249 Beschรคftigten erhalten Zuschรผsse zu den Lehrgangskosten in Hรถhe von bis zu 50 Prozent. Zusรคtzlich kann die Arbeitsagentur einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt in Hรถhe von bis zu 50 Prozent รผbernehmen, fรผr die Zeiten, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildungsteilnahme nicht gearbeitet hat.

So erhalten Sie eine Unterstรผtzung zum Qualifizierungschancengesetz

  1. Als erstes sollten Unternehmen gemeinsam mit ihren Beschรคftigten auf Basis des Qualifizierungschancengesetzes die Qualifizierungsbedarfe analysieren.
  2. Im Anschluss wird dann der Kontakt mit dem Ansprechpartner im Arbeitgeberservice aufgenommen (Hotline 0800 4 5555 20).
  3. Es ist wichtig, dass Unternehmen rechtzeitig den Bedarf anmelden.
  4. Nach Prรผfung der individuellen Voraussetzungen wird ein Bildungsgutschein ausgegeben.
  5. Dieser wird direkt beim Bildungstrรคger eingelรถst. Zusรคtzlich wird dann bei Bedarf auch noch der Lohnausfall erstattet.

Unsere Experten-Weiterbildung wird durch das Qualifizierungschancengesetz gefรถrdert

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Weitere Fรถrdermรถglichkeiten neben dem Qualifizierungschancengesetz

Alle weiteren mรถglichen Fรถrdermรถglichkeiten fรผr SKYTALE-Kurse haben wir auf einer Infoseite zusammengefasst.