Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG)
Profitieren Sie von der Förderung des Qualifizierungs-Chancengesetz. Nutzen Sie das QCG, um Ihre Mitarbeitenden berufsbegleitend weiterzubilden - kostenneutral für Ihr Unternehmen.
Ihre Vorteile mit dem Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG)
Durch die Flexibilität unserer geförderten Online-Kurse, können Sie diese optimal an den Arbeitsalltag Ihrer Mitarbeitenden anpassen. So bleibt die Produktivität Ihres Unternehmens beim Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) auch während der Weiterbildungsphase gewährleistet.
Die vermittelten Inhalte kommen direkt aus der Praxis und können unmittelbar im Unternehmen umgesetzt werden, was den Wissenstransfer und die Effizienz der Maßnahmen erhöht.
Darüber hinaus stärkt die gezielte Weiterbildung durch das Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) die Mitarbeiterbindung und macht Ihr Unternehmen als Arbeitgeber attraktiver für potenzielle neue Fachkräfte. In einer Zeit, in der qualifizierte Mitarbeitende stark umworben sind, kann dies ein entscheidender Faktor für Ihren langfristigen Unternehmenserfolg sein.
Wie hoch ist die Förderung durch das Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG)?
Das Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) bietet somit eine einzigartige Gelegenheit, in die Qualifikation Ihrer Belegschaft zu investieren, ohne dabei das Unternehmensbudget stark zu belasten.
*Ältere (ab 45 Jahren) oder schwerbehinderte Menschen: Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 % bei Betriebsgröße 50-499 Beschäftigte.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche QCG-Förderung
Um die Förderung durch das Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
Anforderungen an die Weiterbildung
Die berufliche Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden umfassen und auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes abgestimmt sein.
Zudem müssen sowohl die Weiterbildung als auch der Bildungsträger nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifiziert sein.
Anforderungen an die Mitarbeitenden
Die teilnehmenden Mitarbeitenden müssen in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen und mindestens zwei Jahre nach ihrem letzten Berufsabschluss förderberechtigt sein. Besonders gefördert werden Mitarbeitende, die ihre Qualifikationen verbessern möchten, um ihre beruflichen Chancen zu erhöhen.
Anforderungen an das Unternehmen
Das Unternehmen muss einen klaren Weiterbildungsbedarf nachweisen können. Die Weiterbildung sollte entweder die Fachkenntnisse erweitern, die für das Unternehmen wichtig sind, oder auf die zukünftigen Anforderungen des Marktes abgestimmt sein.
Besondere Zielgruppen
Für bestimmte Gruppen wie ältere Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderung oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Mitarbeiter können die Voraussetzungen zur Förderung erleichtert sein. Hier lohnt sich eine gezielte Beratung durch die Agentur für Arbeit.
Wichtig: Es können beim Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) auch kürzere Kurse kombiniert werden, um auf die Mindestdauer zu kommen. Die Mindestdauer dient einem spürbaren Kompetenzaufbau. Wir empfehlen Weiterbildungen mit insgesamt 200 bis 300 Stunden, um optimal von den Effekten zu profitieren und sich eine noch größere Förderung zu sichern.
Der Weg zur erfolgreichen Förderung
1. Persönliche Beratung
Der erste Schritt auf dem Weg zur QCG-Förderung ist eine unverbindliche und kostenlose Beratung durch uns. Wir analysieren mit Ihnen Ihre Unternehmenssituation und die dazu optimalen Weiterbildungsmöglichkeiten für Ihre Mitarbeitenden.
- Analyse der aktuellen Qualifikationen Ihrer Mitarbeiter
- Ermittlung des Weiterbildungsbedarfs
- Auswahl und Angebot geeigneter Weiterbildungsmaßnahmen
2. Beratung mit der Agentur für Arbeit
Im nächsten Schritt hinsichtlich der Förderung das Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) wird ein Termin bei der zuständigen Agentur für Arbeit vereinbart. Hier erhalten Sie individuelle Informationen zu Ihren Fördermöglichkeiten und den genauen Voraussetzungen.
- Klärung der spezifischen Förderbedingungen
- Information über erforderliche Nachweise
- Besprechung des Antragsverfahrens
- Terminvereinbarung für die Antragstellung
3. Antragstellung
Die Förderung durch das Qualifizierungs-Chancengesetz (QCG) wird nach dem arbeitgeberzentrierten Prinzip in der Regel durch Sie als Arbeitgeber beantragt. Dies umfasst die Einreichung verschiedener Unterlagen und Nachweise.
- Ausfüllen des Förderantrags
- Nachweis des Weiterbildungsbedarfs
- Unterlagen zu den teilnehmenden Mitarbeitern
- Informationen zu uns als Bildungsträger und unseren Kursen
4. Genehmigung und Durchführung
Nach der Genehmigung des Bildungsgutscheins (Kostenübernahme der Weiterbildung) durch die Agentur für Arbeit kann der Mitarbeitende mit der Weiterbildung beginnen.
- Erhalt des Bildungsgutscheins
- Anmeldung bei uns als Ihr Bildungsträger
- Start der Weiterbildungsmaßnahme
- Regelmäßige Berichte über den Fortschritt
Die nächsten Schritte
Um die Möglichkeiten des Qualifizierungs-Chancengesetzes (QCG) optimal für Ihr Unternehmen zu nutzen, empfehlen wir Ihnen folgende konkrete Schritte und Handlungsempfehlungen: