Weiterbildung während Kurzarbeit
Nutzen Sie die Zeit für die Qualifizierung Ihrer MitarbeiterInnen.
Für die Teilnahme an einer während der Kurzarbeit begonnenen Weiterbildung ist durch die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100% Förderung der Lehrgangskosten möglich.
Der erfolgreiche Abschluss unserer Online-Weiterbildungen eröffnet neue innerbetriebliche Perspektiven und Möglichkeiten. Wir unterstützen Sie gerne bei der Inanspruchnahme einer Förderung!
Voraussetzungen für eine Förderung der Weiterbildung während Kurzarbeit:
Weiterbildung während Kurzarbeit. Es gibt gute Gründe:
Nutzen Sie die Zeit
Sie nutzen die Zeit der Kurzarbeit für die Qualifizierung Ihrer MitarbeiterInnen. Sowohl Ihr Personal, als auch Ihr Unternehmen profitiert von der Weiterbildung während der Kurzarbeit.
Bis zu 100% Förderung
bis zu 10 Beschäftigte: 100 %
10 bis 249 Beschäftigte: 50 %
250 bis 2.500 Beschäftigte: 25 %
mehr als 2.500 Beschäftigte: 15 %
Vollständige Erstattung der Sozialversicherungs-Beiträge
Die im zweiten Halbjahr 2021 auf 50 Prozent abgesenkte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge kann auf 100 Prozent erhöht werden, wenn die Zeit der Kurzarbeit für die berufliche Qualifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer genutzt wird.
Der (einfache) Ablauf zur Erlangung einer Förderung der Weiterbildung während Kurzarbeit:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen:
Eine Förderung ist im Rahmen des § 106a Abs.1 Nr. 2 a) SGB III möglich. Der § 106a Abs. 2 SGB III regelt die Kostenübernahme bezogen auf die Betriebsgröße. Die Förderung über den §106a SGB III wird auch nach der Beendigung der Kurzarbeit gewährt. Ein Wechsel in der Förderung nach Ende der Kurzarbeit, in Ihrem konkreten Fall in die Beschäftigtenförderung nach §82 SGB III, ist ausgeschlossen (siehe §82 Abs. 9 SGB III).
Wichtiger Hinweis:
Diese Maßnahme läuft bei der Bundesagentur für Arbeit unter der Weisung Nr. 202012014.
Sie sind sich unsicher, wie der erfolgreiche Ablauf zur Erlangung einer Förderung für Weiterbildung während Kurzarbeit aussieht? Gerne helfen wir Ihnen diesbezüglich weiter und stehen Ihnen telefonisch unter +49 2941 66096-90 oder per E-Mail zur Verfügung.